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Operating-Leasing

Form des   Leasing. Massgebliche Besonderheit des Operating-Leasing: Die im Leasingvertrag vereinbarte Grundmietzeit (die unkündbare erste Mietperiode) ist kurzfristig. Das Investitionsrisiko liegt beim Operating-Leasing i.W. beim Leasinggeber und steht damit im Gegensatz zum   Finance-Leasing, das eine mittel- bis langfristige Grundmietzeit aufweist. Wegen der kurzen Grundmietzeit und dem für den Leasinggeber damit verbundenen Investitionsrisiko kommt Operating-Leasing nur bei marktgängigen Leasinggütern, z.B. bei Fahrzeugen, vor.
Siehe: Leasing

Form des Leasing, das dem Leasing-Nehmer (Mieter) in der Regel unter Einhaltung einer bestimmten Frist zu vereinbarten Terminen ein Kündigungsrecht einräumt. Der Leasing-Geber trägt die Chancen und Risiken aus der Verwertung des Leasing-Objektes. Vereinbarte Wartungs- und Serviceleistungen werden in den Leasing-Raten berücksichtigt.

Form des Leasing mit kurzfristigen Laufzeiten und jederzeitigem Kündigungsrecht (saisonale Ausrüstungsvermietung). Beim O.-L. sind meistens auch Dienstleistungen (regelmäßige Wartung, Stellung von Fachpersonal, Übernahme von Betriebskosten) mit eingeschlossen. Die Anschaffungskosten werden nur zu einem (sehr) geringen Teil vom Leasing-Nehmer abgegolten. Das Investitionsrisiko verbleibt beim Leasing-Geber. Vgl. Finanzierungs-Leasing, Maintenance-Leasing.

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