Bedürfnisbefriedigung, die ein Gut einem Wirtschaftssubjekt stiftet.
Bedürfnisbefriedigung (Bedürfnis) oder subjektive Wohlfahrt, die ein - Gut einem Wirtschaftssubjekt vermittelt. Dieser Begriff wird gelegentlich in der Wahlhandlungstheorie, der ein ordinates Nutzenkonzept (Nutzenmessung) zugrunde liegt, zur Abgrenzung gegenüber dem kardinalen - Nutzen verwendet.
Das Maximum an subjektiver Bedürfnisbefriedigung, das nach Vilfredo Paretos Wahlhandlungstheorie erreicht werden kann. Nach Pareto verhalten sich Konsumenten gegenüber bestimmten Mengenkombinationen indifferent: Alle diese Punkte liegen auf der Indifferenzkurve (Ophelimitätsindex). Die Menge des Gutes Nummer zwei, deren Abgang den Zugang einer Mengeneinheit des Gutes Nummer eins im Urteil des Haushalts gerade ausgleicht, wird als - Grenzrate der Substitution bezeichnet.
Es wird davon ausgegangen, dass jeder Haushalt eine je nach der Struktur seines - Bedarfs unterschiedliche Schar von lndifferenzkurven hat. Dabei wird jeweils durch die Grenzrate der Substitution angegeben, auf welche Menge eines Gutes verzichtet werden muss, um durch eine infinitesimale Erhöhung einer anderen Menge dasselbe Nutzenniveau zu behalten. Eine der Schwachstellen dieser und ähnlicher, auf der Grundannahme eines sich vollkommen rational verhaltenden homo oeconomicus basierenden Theorien ist die Unterstellung einer weitgehenden - Substituierbarkeit von Gütern.
Vorhergehender Fachbegriff: Opfertheorie der Besteuerung | Nächster Fachbegriff: Opinion Leader
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|