Im Vertrag von Maastricht hatten sich Dänemark und das Vereinigte Königreich eine sogenannte Opting-Out- Klausel ausbedungen. Nach dieser Klausel konnten diese beiden Länder auch bei Erfüllung der Konvergenz- Kriterien selbst entscheiden, ob sie der Währungsunion beitreten.
Vereinbarung im EG-Vertrag, nach der Dänemark und dem Vereinigten Königreich die Entscheidungsfreiheit eingeräumt wurde, nicht gleich zu Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) an dieser teilzunehmen.
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