Organ der Rechtspflege, das als Berater und Vertreter des Erfinders im Verkehr mit dem Patentamt oder Patentgericht (Aundespatentgericht) tätig wird. Voraussetzung für die Zulassung als Patentanwalt sind eine technisch-naturwissenschaftliche Hochschulausbildung, eine praktische Vorbereitungszeit und eine juristische Prüfung durch eine Kommission (§ 5 Patentanwaltsordnung). Die Berufsorganisation ist die Patentanwaltskammer (Morassistr. 2, 8000 München 5). Daneben existiert der Bundesverband Deutscher Patentanwälte e. V. (Hohentwielstr. 41, 7000 Stuttgart 1). Die Patentanwaltskammer hat mit anderen Institutionen Erfinderberatungsstellen zur kostenlosen Erstberatung potentieller Erfinder eingerichtet.
Vorhergehender Fachbegriff: Patentanspruch | Nächster Fachbegriff: Patentämter
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|