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Patentpool

Behinderungsmissbrauch

gemeinsame Organisation (Patent-Holding-Gesellschaft), in die die - Patente der Mitglieder eingebracht werden und die sie dann im Interesse aller Beteiligten verwaltet. Nach dem Kriterium, ob auch Außenseiter Lizenzen an den Patenten der Gemeinschaft erhalten, unterscheidet man zwischen geschlossenen und offenen Patentpools. I.d.R. nimmt die Patent-Holding-Gesellschaft eine Aufteilung in sachliche und geographische Bereiche vor und weist die Teilbereiche den einzelnen Mitgliedern zu, die dann dort (abgesehen von Außenseitern) keine Konkurrenten haben.

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