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Handel mit noch nicht erschienenen Wertpapieren an der Börse.

Börsenbegriff. Handel mit noch nicht effektiv lieferbaren Wertpapieren bzw. mit Wertpapieren, die im rechtlichen Sinne noch nicht emittiert worden sind und deren Ausstattungsmerkmale daher noch nicht präzise feststehen. Börsenhandel (bei der letztgenannten Variante) in Deutschland unzulässig.

Börsenbegriff für den Handel mit noch nicht erschienenen Wertpapieren.

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