in der Antitrust-Politik der USA durch den -Sherman Act gegebene Möglichkeit, bestimmte Tatbestände, die "per se" als wettbewerbsbeschränkend gelten, zu untersagen, ohne dass dazu die Wettbewerbsbeschränkung im Einzelfall nachgewiesen werden muss. In der Rechtsprechung ist die per se Regel auf Preisabsprachen, auf Absprachen zur Beschränkung der Produktion und zur Aufteilung der Märkte sowie auf Kollektivboykotte, Koppelungsbindungen und abgestimmte Lieferverweigerungen angewendet worden. Die neuere Entwicklung der US-AntitrustPolitik ist dadurch gekennzeichnet, dass der Federal Supreme Court als höchste Instanz in Antitrustverfahren bei der Anwendung der per se Regel zurückhaltend verfährt und sich statt dessen verstärkt der rule of reason bedient. Literatur: Schmidt, I., US-amerikanische und deutsche Wettbewerbspolitik gegen Marktmacht, Berlin 1973.
Vorhergehender Fachbegriff: per Erscheinen | Nächster Fachbegriff: Per ultimo
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|