wesentliche Verfahrens- und Entscheidungsregel in der Praxis der US-Antitrust-Politik. Der Gesetzeswortlaut von sec. 1 Sherman Act sieht das völlige Verbot von horizontalen oder vertikalen Absprachen vor, die die wirtschaftliche Handlungsfreiheit beschränken. Der Federal Supreme Court hat jedoch 1911 die Rule of Reason zur allgemeinen Auslegungsregel erklärt, so dass heute nur noch solche Absprachen als verboten angesehen werden, die die wirtschaftliche Handlungsfreiheit unangemessen (unreasonably) beeinträchtigen. Die Rule of Reason soll vor allem eine Abgrenzung zwischen wettbewerbspolitisch relevanten und unwesentlichen Beschränkungen der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit ermöglichen. Literatur: Schmidt, I., US-amerikanische und deutsche Wettbewerbspolitik gegen Marktmacht, Berlin 1973.
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