Periodenfremde Aufwendungen, auch aperiodische Aufwendungen, sind
solche Aufwendungen, die einer früheren Abrechnungsperiode wirtschaft-
lich zuzurechnen sind.
Beispiel:
Nachzuzahlende Löhne und Gehälter, Steuern, Provisionen, Gewährlei-
stungsaufwendungen.
Hinweis:
Die periodenfremden Aufwendungen sind Teil des neutralen Aufwands.
sind Aufwendungen, die zwar durch die Leistungserstellung bedingt sind, aber einer anderen Abrechnungsperiode zuzurechnen sind. Bei Zurechnung zu den entsprechenden Perioden sind sie als Kosten zu erfassen. Beispiel: Urlaubslöhne. Auf vergangene Perioden entfallende periodenfremde Aufwendungen (z.B. Steuernachzahlungen) werden allerdings nicht mehr in der Kostenrechnung verrechnet.
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