Im Rechnungswesen ist es notwendig, im Geschäftsjahr genau den Erfolg auszuweisen, der diesem auch wirklich zurechenbar ist. Um dies zu erreichen, sind Abgrenzungen erforderlich:
a) Sonstige Forderungen bzw. sonstige Verbindlichkeiten erfassen Erträge bzw. Aufwendungen, die noch nicht gebucht wurden, aber zum Abschlussjahr gehören.
b) Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten erfassen Aufwendungen bzw. Erträge, die bereits gebucht wurden, obgleich sie tatsächlich einem Folgejahr zuzurechnen sind.
c) Rückstellungen werden gebildet für Beträge, die dem Grunde nach, nicht aber nach Höhe und Fälligkeit bereits im Abschlussjahr bekannt sind.
Vorhergehender Fachbegriff: periodenfremde Erträge | Nächster Fachbegriff: Periodengewinn
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|