zukunftsbezogenes Verfahren der Kostenauflösung, das bei der Gemeinkostenplanung angewandt wird. Die planmäßige Kostenauflösung stellt fest, welche Kostenarten sich bei Variation des Beschäftigungsgrades proportional und welche sich fix verhalten. Vorgehensweise: Jeder Kostenbetrag wird daraufhin untersucht, ob seine Entstehung ganz oder teilweise notwendig ist, wenn der Beschäftigungsgrad der untersuchten Kostenstelle gegen Null geht (bei Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft auf dem bisherigen Niveau). buchtechnische Kostenauflösung.
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