Grundsätzlich ist die Anlehnung der Planwerte an frühere Perioden zu vermeiden, da Hilfslöhne oft Einflüssen von Kostenremanenz und Unwirtschaftlichkeit unterliegen. Für jede Art von Hilfstätigkeiten in einer Kostenstelle wird daher die Stundenzahl ermittelt, die bei Realisation der Planbezugsgröße angemessen ist. Viele Hilfslöhne können direkt aus dem geplanten Produktionsvolumen abgeleitet werden, z.B. Transportarbeiten nach geplanten Stückzahlen oder Gewichten. Die Planhilfslohnstunden werden mit den entsprechenden Planlohnsätzen bewertet und im Rahmen der Grenzplankostenrechnung (Direct Costing) in fixe und variable Bestandteile aufgelöst. Allgemeine Regeln für die Kostenspaltung von Hilfslöhnen können nicht gegeben werden. Die Beschäftigungsabhängigkeit der einzelnen Hilfslohnarten kann nur im Einzelfall festgelegt werden. Fixe Hilfslöhne sind z.B. die Löhne für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft (Heizer) (Betriebsbereitschaftskosten). Variable Hilfslöhne fallen für Arbeiter an, diebei Beschäftigungsrückgang einer Kostenstelle sofort in anderen Abteilungen eingesetzt werden können. Die meisten Hilfslöhne sind semi-variable Kosten.
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