Durch Preisabsprachen wird der freie Wettbewerb der Anbieter auf dem Markt unterlaufen. Der Wettbewerb wird ganz ausgeschaltet oder zumindest abgeschwächt, es kommt zu einem Preisdiktat. Vereinbaren Anbieter vertraglich eine quasi-monopolistische Preisbildung, spricht man von einem Kartell, wird auf einen Vertrag verzichtet, von abgestimmten Verhaltensweisen oder einem Frühstückskartell. In Deutschland verstoßen Preisabsprachen gegen das Wettbewerbsgesetz. Sie gelten als Form des unlauteren Wettbewerbs. Kartelle sind in der Bundesrepublik verboten. Über die Einhaltung der gesetzlichen Wettbewerbsvorschriften auch bei der Preisbildung wacht das Bundeskartellamt.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Abkommen zwischen Unternehmen, für bestimmte. von ihnen hergestellte Waren einheitliche Preise anzuwenden (Preiskartell).
Preiskartell, abgestimmtes Verhalten, Preisführerschaft
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