Instrument der EG-Zuckermarktorganisation (Agrarmarktordnung). Produzieren einzelne Landwirte mehr Zuckerrüben, als ihnen in Form der Höchstmenge (sog. A-Rüben) zugestanden wird, so werden die Produzenten am finanziellen Risiko der Vermarktung dieser Übermengen z. T. (B-Rüben) oder voll (C-Rüben) beteiligt. Sie erhalten für die C-Rüben daher etwa den Weltmarktpreis.
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