Über das Prüfungsergebnis hat der Prüfer regelmässig einen Prüfungsbericht abzufassen, der dem Auftraggeber oder den gesetzlich vorgesehenen Adressaten vorzulegen ist. Ferner ist über die Erteilung des —Bestätigungsvermerks zu entscheiden, der als formelhaftes Gesamturteil das Ergebnis einer Abschlussprüfung der Öffentlichkeit gegenüber zum Ausdruck bringt. Das Ergebnis freier Prüfungen wird bisweilen in einem Prüfungsvermerk mitgeteilt, der dem handelsrechtlichen Bestätigungsvermerk nachgebildet sein kann. Literatur: Institut der Wirtschaftsprüfer (Hrsg.), Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1992, Düsseldorf 1992.
Prüfungsergebnis ist das abschließende und zusammenfassende Urteil, das sich ein Prüfungssubjekt über ein bestimmtes Prüfungsobjekt gebildet und an die Adressaten des Prüfungsauftrages weiterzugeben hat. Das Prüfungsergebnis ergibt sich innerhalb eines Prüfungsprozesses, wenn tatsächliche Zustände oder Vorgänge (Ist) mit den aus einer Norm abgeleiteten Zuständen oder Vorgängen (Soll) verglichen und die festgestellten Übereinstimmungen bzw. Abweichungen beurteilt werden. Bei der Haupttätigkeit des wirt-schaftsprüfenden Berufsstandes, der Prüfung von Jahresabschlüssen (Jahresabschlußprüfung), wird das Prüfungsergebnis in zwei Formen zusammengefaßt und schriftlich abgegeben:
Der Bestätigungsvermerk ist die an die Öffentlichkeit gerichtete schriftliche und formelhafte (standardisierte) Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses.
Der Prüfungsbericht ist die an einen internen Kreis (Vorstand und Aufsichtsrat) gerichtete schriftliche Berichterstattung des Prüfers über Verlauf und Ergebnis der Prüfung.
Im Prüfungsbericht wird der Nachweis über die Erfüllung des Prüfungsauftrages geführt, werden festgestellte Sachverhalte und Tatbestände mitgeteilt und das Prüfungsergebnis ausführlich begründet und erläutert.
Vorhergehender Fachbegriff: Prüfungsbericht | Nächster Fachbegriff: Prüfungsergebnis
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|