Wird das Einkommen als wichtigster Indikator der steuerlichen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) angesehen und damit in das Zentrum der Besteuerung gestellt, muss der Einkommensbegriff genau abgegrenzt werden, um die steuerliche Bemessungsgrundlage festlegen zu können. Zur Lösung dieser Aufgabe werden zwei unterschiedliche Konzepte herangezogen: Die in Deutschland vor allem von Bernhard Fuisting (1891) vertretene Quellentheorie stellt im Gegensatz zur Reinvermögenszugangstheorie auf die Regelmässigkeit des Zuflusses an ökonomischen Werten ab. Danach ist Einkommen definiert als die Summe der wirtschaftlichen Güter, die einem Wirtschaftssubjekt regelmässig aus dauernden Erwerbsquellen zufliessen. Der Einkommensbegriff wird also relativ eng gefasst. Die Quellentheorie wird deshalb heute aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit, aber auch unter allokations- und verteilungspolitischen Aspekten abgelehnt.
Einkommensbesteuerung
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