Nominalzins abzüglich Inflationsrate. – Reallohn
Ein Realzins ist definiert als ein um die erwartete Inflation korrigierter nominaler Zinssatz. Er gibt folglich den realen Ertrag einer Anlage an. Probleme bei der Berechnung von Realzinsen bereiten vor allem die Inflationserwartungen, da diese nicht direkt beobachtbar sind. Zunächst ist dabei zu klären, auf welches Inflationsmaß man sich stützen will. Hier kommen z.B. Konsumentenpreise (z.B. der HVPI), der BIP-Deflator oder Erzeugerpreise in Betracht. Um dann in einem zweiten Schritt die Erwartungen abzubilden kann man sich statistisch- ökonometrischer Verfahren, Umfragedaten oder indexierter Anleihen bedienen. Die Fortschritte auf dem Weg zu niedrigen Inflationsraten, Wechselkursstabilität und einer verbesserten öffentlichen Haushaltslage in den letzten Jahren haben zu relativ niedrigen Realzinsen im Euroraum geführt.
Fiktiver Zinssatz, der sich durch Abzug der Inflationsrate vom vereinbarten Zinssatz ergibt. Bei einem Kapitalmarktzins von beispielsweise 6 % und einer Inflationsrate von 2 % ergibt sich ein Realzins von 4 %.
Zinssatz, der sich durch Abzug der Inflationsrate vom Nominalzins ergibt. Beträgt z. B. der (nominale) Zinssatz eines festverzinslichen Wertpapiers 8% und die Inflationsrate 5%, beträgt der reale Zins 3%.
Um die Inflationsrate bereinigter Nominalzins.
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