Bericht des Revisionsleiters an die Unternehmensleitung über eine von der Internen Revision durchgeführte Prüfung, insbesondere über die Prüfungsergebnisse. Stellt Nachweis der Überwachung eines internen Aktivitätsbereichs und zugleich Tätigkeitsnachweis der Revisionsabteilung dar und ist ggf. Auslösungsursache und Grundlage für Entscheidungen der Unternehmensleitung (»Rückkopplungseffekt«). Die Berichterstattung erfolgt Grundsätzlich schriftlich und gleichlautend an den Leiter des geprüften Bereichs. Aufbau und Inhalt des Berichts orientieren sich bei Abschlußprüfungen meist an der bei Wirtschaftsprüfern üblichen Berichterstattung. Bei anderen Prüfungen erfolgt die Berichtsabfassung Unternehmensindividuell und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Prüfungsgebiets. Der Revisionsbericht beginnt vielfach mit der Wiedergabe des Prüfungsauftrages, grenzt dann den Prüfungs-umfang ab, erläutert soweit erforderlich Prüfungsgang/Prüfungshandlungen und mündet in den Prüfungsergebnissen. Teilweise werden Empfehlungen für zu treffende Maßnahmen angefügt. Vielfach wird der Berichtsentwurf mit dem Leiter des geprüften Bereichs durchgesprochen, um die Sachverhaltsfeststellungen unstreitig zu machen und eine Stellungnahme zu den Prüfungsurteilen und zu den ggf. zu treffenden Maßnahmen herbeizuführen; das Ergebnis dieser Schlußbesprechung wird oft dem Bericht beigefügt.
Auch: Prüfungsbericht. Bericht der Revisoren über den Ablauf, die Ergebnisse, Erkenntnisse usw. der Innenrevision in der Bank.
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