Komponente des Risikogeschäftes, die sowohl den Ausgleich in der Zeit als auch jenen im Kollektiv umfasst. Hinsichtlich der Definition und Quantifizierung der beiden Ausgleichsarten bestehen in Versicherungswissenschaft und -praxis unterschiedliche Auffassungen. So wird der Ausgleich in der Zeit auf die positiven und negativen Differenzen aus Prämienertrag und Schadenaufwand je Unternehmen, je Bestand oder je Kollektiv bezogen, die sich über die Jahre hinweg ausgleichen sollen, aber auch speziell in der —Rückversicherung auf einen Ausgleich der oben genannten Differenzen je Vertragsverhältnis in der Zeit. Der Ausgleich im Kollektiv (Gesetze der grossen Zahlen) beschreibt den Sachverhalt, dass unter bestimmten Voraussetzungen nach Zusammenfügung von Versicherungsverträgen das aus diesem Kollektiv für den Versicherer resultierende Risiko kleiner ist als die Summe aus den für jeden Vertrag getrennt errechneten Einzelrisiken. Die Anzahl der Verträge wirkt somit risikomindernd. Literatur: Albrecht, P., Gesetze der grossen Zahlen und Ausgleich im Kollektiv, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, 71. Jg. (1982), S. 501 ff.
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