Lage und Dauer der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen —Arbeitszeit bei Schichtarbeit. Die individuelle Schichtzeit unterliegt einem mehr oder weniger rhythmischen Wechsel, der durch technische, organisatorische, wirtschaftliche und arbeitsphysiologische Faktoren determiniert wird (Humanisierung der Arbeit). Bei der Festlegung der Schichtzeit hat der - Betriebsrat ein volles Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BetrVG, sofern der für den Betrieb geltende Tarifvertrag keine abschliessende Regelung der Schichtzeit enthält (§ 77 Abs. 3 BetrVG).
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