Eine Schickschuld ist eine Schuld, bei der Leistungs- und Erfolgsort auseinanderfallen. Der Schuldner leistet zwar an seinem Wohnort (Leistungsort), er ist jedoch verpflichtet, die geschuldete Sache auf seine Kosten und seine Gefahr an den Wohnort des Gläubigers (Erfolgsort) zu versenden.
Der Schuldner muss dem Gläubiger die Leistung übersenden, Leistungsort ist der Wohnort des Schuldners, dort muss er tätig werden. Erfolgsort ist der Wohnort des Gläubigers. Hauptanwendungsfälle der Schickschuld sind. die Geldschuld (§ 270 BGB) und der Versendungskauf (§ 477 BGB).
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