Börsenorgane
Schiedsgerichte stellen Institutionen dar, die über einen eventuellen Streit von Unternehmen entscheiden. Zu unterscheiden sind (vgl. Sandrock, 1992, Schiedsgerichte 150):
- ad-hoc-Schiedsgerichte, die ohne administrative Hilfe durch eine bestimmte Institution lediglich für die Entscheidung eines spezifischen Rechtstreits gebildet werden
- institutionelle Schiedsgerichte, deren Mitglieder zwar ebenfalls zur Entscheidung über den betreffenden konkreten Fall besonders ernannt werden, die jedoch administrativ von einer bestimmten privatrechtlichen Organisation oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt betreut werden.
Institutionelle Schiedsgerichte spielen im Außenhandel bei internationalen Rechtstreitigkeiten eine zunehmende Rolle. Insofern besteht eine große Anzahl institutioneller Schiedsgerichte, die nach Regionen getrennt werden können (vgl. Sandrock, 1992, Schiedsgerichte 150t):
- In Europa sind der Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris, das wichtigste internationale, institutionelle Schiedsgericht in der gesamten Welt überhaupt, der London Court of International Arbitration, das Schiedsgericht der Züricher Handelskammer und das Schiedsgericht der deutsch-französischen Handelskammer in Düsseldorf/Paris hervorzuheben.
- In Nordamerika ist vor allem die American Arbitration Association mit Sitz in New York relevant.
- In Osteuropa hat sich beispielsweise das Schiedsgericht bei der polnischen Kammer für Außenhandel in Warschau etabliert.
- In Ostasien haben das Schiedsgericht der Japan Commercial Arbitration Association in Tokio, das Korean Commercial Arbitration Board in Seoul sowie das Schiedszentrum der Economic Commission for Asia and the Far East der Vereinten Nationen in Bangkok eine besondere Relevanz.
- Im Nahen Osten und Nordafrika ist das Euro-Arab Conciliation, Arbitration and Expertise System der euro-arabischen Handelskammer zu nennen.
- In Mittel- und Südamerika spielt die Inter-American Commercial Arbitration Commission mit ihren nationalen Sektionen eine Rolle.
Für die Anerkennung und Vollstreckung der Schiedssprüche im jeweiligen Land sowie im Ausland existieren drei unterschiedliche Arten von Normen, so die internen (verfahrens-)rechtlichen Vorschriften desjenigen Staates, in dem die Anerkennung und Vollstreckung des betreffenden Schiedsspruches beantragt wird, die Bestimmungen internationaler bilateraler Abkommen und die Bestimmungen multilateraler Obereinkommen.
Organ zur Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern im Schiedsgerichtsverfahren.
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