Selbstanzeige Privatmann Huber besitzt etliche Wertpapiere. Und diese werfen Jahr für Jahr eine ganze Menge Zinsen ab, die ein ordentlicher Steuerbürger dem Finanzamt anzuzeigen hat und versteuern muss. Huber hat dies aber seit dem Kauf der Papiere vor 2 Jahren „vergessen". Die Gewissensbisse drücken Huber erheblich. Er will wieder ein vollkommen ehrlicher Bundesbürger werden und deshalb reinen Tisch machen. Muss Huber eine Zeit lang durch Gefängnisgitter „gesiebte Luft" einatmen, wenn er sich nun dem Finanzamt offenbart, also eine Selbstanzeige vornimmt? Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht wird im Steuerrecht die Selbstanzeige als tätige Reue aufgefasst. Dies bedingt: Derjenige, der sich selbst anzeigt, verschafft sich Straffreiheit, wenn er dem Finanzamt die nötigen Informationen zur richtigen Besteuerung übermittelt und dann auch die entsprechenden Steuern nachentrichtet. Eins ist natürlich klar: Wem das Finanzamt schon auf die Schliche gekommen ist, der kann nicht mehr zum Mittel der Selbstanzeige greifen.
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