Siehe auch: Absatzwegepolitik; Kontraktmarketing
Vertragshandel
(Selektivvertrieb): Selektiver Vertrieb ist die von einem Hersteller ausgehende systematische Beschränkung des Absatzmittlerkreises in einem umgrenzten Marktraum allein auf die seinen Selektionskriterien genügenden Händler. Der Begriff “selektiver Vertrieb” stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum. Der Absatz über selektierte Wiederverkäufer hat dort schon früh eine Rolle gespielt. Ihm liegt der amerikanische Begriff des “selective selling” zugrunde. Im Gegensatz zur “intensive distribution” — Verkauf durch die größtmögliche Zahl an Wiederverkäufen — ist es Anliegen der “selective distribution”, nur eine begrenzte Anzahl ausgewählter Absatzmittler zu bedienen. Die Limitierung auf einen einzelnen Händler — zuständig für ein gewisses Gebiet — ist die extremste Form hiervon und wird mit “exclusive distribution” bezeichnet, Exklusiwertrieb, Alleinvertrieb
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