Spezialitätenpapiere heißen in diesem Lexikon Wertpapiere, die weder zu den Gläubigerpapieren (z. B. den Anleihen) noch zu den Beteiligungspapieren (z. B. den Aktien) gezählt werden können, sondern eine Mischung aus Gläubiger- und Beteiligungspapier darstellen. Ein Beispiel sind die Wandelanleihen. Sie sind zwar zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe erst einmal Anleihen, können/müssen dann aber z. B. in Aktien umgetauscht werden.
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