Länder, die an der Währungsunion teilnehmen, müssen jährliche Stabilitätsprogramme vorlegen. In diesen werden Planungen und Annahmen über die Entwicklung wichtiger ökonomischer Größen im Hinblick auf die Erreichung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten mittelfristigen Ziels eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuß aufweisenden öffentlichen Haushalts dargestellt. Die Stabilitätsprogramme werden von der EU-Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzausschuß geprüft.
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