Bereitschaftskreditvereinbarungen des IWF Im Zusammenhang mit der Kredittranchenpolitik des Internationalen Währungsfonds (IWF) gewährte Notstandshilfen. Damit soll Mitgliedern, insbesondere bei der Überwindung von unerwartet auftretenden Zahlungsbilanzproblemen, geholfen werden. Ziehungen können auf Quartalsbasis erfolgen und erlauben somit die kontinuierliche Überprüfung ihrer Wirkungen und eventuelle Korrekturen. Kriterien sind dabei unter anderem die Kreditpolitik des öffentlichen Sektors, Zahlungen im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten, die Entwicklung der Reserven usw. Standby Arrangements decken in der Regel zwölf bis achtzehn Monate ab, können aber auch bis zu drei Jahren ausgedehnt werden. Rückzahlungen müssen innerhalb eines Zeitraums von drei bis fünf Jahren nach der Ziehung erfolgen. In jüngerer Zeit (1996/97) wurden Standby Arrangements im Umfange von insgesamt 2,7 Milliarden Sonderziehungsrechten (SZR) getroffen und zwar mit Ländern in Lateinamerika, mit Nachfolgestaaten der Sowjetunion und osteuropäischen Ländern. Die laufenden Programme können dem Jahresbericht des IWF entnommen werden.
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