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Steuerrückstellungen

Nach IAS 12.12 sind die gegenwärtigen (tatsächlichen) Ertragsteuern (inklusive dem Unternehmen angelastete Quellensteuern) aus laufenden und früheren Perioden, die noch nicht gezahlt sind, als Schuld („liability“) anzusetzen („provisions for taxation“). Die Bewertung erfolgt gem. IAS 12.46 in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird, wobei diejenigen Steuersätze zugrunde zu legen sind, die am Abschlussstichtag gültig oder nahezu sicher sind.

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