Für das Aufheben bzw. Zurückziehen eines Auftrags werden mitunter Gebühren erhoben, z. B. bei einer gebuchten Reise, aber auch bei Rückbuchungen von Konten. Voraussetzung ist, daß der Auftraggeber die Aufhebung des Auftrags veranlaßt und als Grund für diese Aufhebung kein Verschulden des Auftragnehmers vorliegt. Über das Erheben von Stornogebühren informieren im Zweifelsfalle auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers.
Vorhergehender Fachbegriff: Stornobuchung | Nächster Fachbegriff: Stornogewinne
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|