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Strukturhilfegesetz

zum 1. 1. 1989 in Kraft getretenes Gesetz über Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Bundesländern, nach dem der Bund einer Reihe der alten Bundesländer, die vor 1989 im Länderfinanzausgleich ausgleichsberechtigt waren, zweckgebundene Finanzzuweisungen für Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur bis zu 2,45 Mrd. DM im Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt. Die Mittel werden unter den bezuschussten Ländern nach Indikatoren verteilt, in die das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner sowie die regionalen Arbeitslosenquoten eingehen. Hierdurch sollen die strukturellen Unterschiede zwischen den Ländern ausgeglichen werden. Gegen das Strukturhilfegesetz sind mehrere Normenkontrollanträge vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Gegenwärtig (1991) wird ausserdem diskutiert, ob die Mittel nicht gänzlich in die neuen Bundesländer fliessen sollten.

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