Bezeichnung für festverzinsliche Anleihen, die in zwei Grundvarianten existieren:
(a) Step up Bond, Step-up-Anleihe. Variante einer festverzinslichen Anleihe mit einem befristeten (im Regelfall für 2 Jahre) relativ attraktivem Cupon.
Nach Abschluß dieser Frist haben die Schuldner ein Kündigungsrecht. Wird dieses Recht nicht ausgeübt, steigt der Anleihezinssatz auf ein ex ante definiertes höheres Niveau
(b) Variante einer festverzinsliche Anleihe, die nach Ablauf einer bestimmten Frist ex Emission (im Regelfall 2 Jahre) in eine Floating Rate Note mit Cap (Zinssatzbegrenzung) gewandelt wird. Auch hier besteht für die Schuldner (Emittenten) ein Kündigungsrecht.
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