Erfolgt eine Auswahl von Investitionsalternativen mit Hilfe der Kostenvergleichsrechnung und erbringen die Alternativen unterschiedliche Leistungen, so ist an Stelle des Vergleichs der Periodenkosten ein Stückkostenvergleich bzw. Vergleich pro Leistungseinheit LE (z. B. Maschinenstunden) zu wählen. Eine leistungsfähigere Anlage mit höheren Gesamtkosten pro Jahr kann niedrigere Stückkosten aufweisen als eine kapazitätsschwächere Anlage mit niedrigeren Periodenkosten. Für die Ermittlung der Stückkosten k sind die Periodengesamtkosten K durch die Ausbringungsmenge x zu dividieren:
Bei Anwendung des Kostenvergleichs pro Leistungseinheit im Falle unterschiedlicher Kapazitäten wird jedoch gegen die Prämisse der Kostenvergleichsrechnung, gleiche Erträge der Vergleichsalternativen, was Grundsätzlich auch gleiche Leistungsstruktur voraussetzt, verstoßen.
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