der Kontrollaspekt der vor allem in den USA praktizierten sunset legislation besteht darin, dass eine ständige periodische Kontrolle des Parlaments vorgesehen wird, um die Existenzberechtigung von Gesetzen und Behörden zu überprüfen. Dies soll bewirken, dass einmal erlassene Gesetze und dafür zuständige Behörden kein Eigenleben entfalten, sondern kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit und Wichtigkeit hin überprüft werden. Als Begleiteffekt stellt sie Behörden unter Erfolgszwang, um ihre Berechtigung nachweisen zu können. Die Einführung derartiger Ansätze zur Erfolgskontrolle in der Bundesrepublik würde die Kontrollfunktion von den Rechnungshöfen auf das Parlament verlagern und bei Revisionsentscheidungen eine grössere organisatorische und personelle Flexibilität erfordern. Auf dieser Basis müssten dann durchgreifende Reorganisationsprozesse eingeleitet werden, die eine kontinuierliche strategische Politikorientierung erschweren könnten. Ferner würde die institutionelle Einbindung in die Parlamentsarbeit dort Kontrollausschüsse erforderlich machen und diese unter Umständen überfordern (Erfolgskontrolle).
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