Bei einem Steuertarif, der progressiv ausgestaltet ist, nimmt der Steuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage zu. Progressive Steuertarife sind bei verschiedenen Steuern bekannt, z. B. bei der ESt und derErbSt. Der Grund gedanke der Progression ist in dem Leistungsfähigkeitspostulat der Besteuerung zu sehen. So geht man bei der Tarifgestal-tung der ESt davon aus, daß sich dieLeistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mit zunehmendem Einkommenerhöht, so daß zusätzliches Einkommen auch mit einem stets höheren Tarif zu belasten ist. Eine Progressionkann sich wirtschaftlich auch bei proportionalen Tarifen ergeben. So istz. B. bei Kapitalgesellschaften derKSt-Tarif bei Gewinnthesaurierung56%, bei Gewinnausschüttungen dagegen 36%. Je nach Ausschüttungsverhalten kann sich demnach derSteuersatz auf das gesamte Einkommen der Kapitalgesellschaft progressiv entwickeln. Progressionen können sich bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiterhin durch die Inter-dependenz der Steuern untereinanderergeben, d. h. ihre gegenseitige Abzugsfähigkeit bzw. Nichtabzugsfä-higkeit bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage.
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