wurde von diesem aus den älteren » statischen Bilanzauffassungen des ROHG entwickelt. Sein Anliegen war eine Gestaltung der Bilanz entsprechend ihrem natürlichen Inhalt und praktischen Zwecken. Diese Zwecke sind Information über den Betrieb, Hilfe für die betrieblichen Dispositionen, Ergebnisfeststellung, Betriebsüberwachung und Rechenschaftslegung. Demnach soll der Bilanzinhalt gegliedert werden: nach Funktionen, Aufgaben, Arten, Rechtsbeziehungen, Risiken und individuellen Ansprüchen. Da diese Aufgaben nicht in einer einzigen Bilanz erfüllbar sind, müssen jeweils, den verschiedenen Zwecken entsprechende, besondere Bilanzen aufgestellt werden (Ergänzte Mehrzweckbilanz von Heinen). Das Unternehmungskapital gliedert LeCoutre folgendermaßen: werbendes, Sicherungs-, Sozial-, Verwaltungs- und Überschußkapital. Die der Bilanz gleichgestellte Gewinn und Verlustrechnung weist den Kapitalverzehr (Aufwand) und den Kapitalersatz (Ertrag) aus. Die Bewertung erfolgt in der t. B. aufder Grundlage der Anschaffungskosten bzw. des Niederstwertprin-zips.
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