Ein trassiert-eigener Wechsel ist ein Wechsel, den der Aussteller auf sich selbst zieht, er ist also gleichzeitig Bezogener. Er dient der Finanzierung, indem er für eine Verbindlichkeit gegeben werden kann. Siehe Art. 3 Abs. 2 WG. Wechsel, bei dem der Name des Bezogenen und des Ausstellers identisch sind.
Eigener Wechsel, den der Aussteller auf sich selbst gezogen hat, also sich darin selbst als Bezogenen benennt. Wird ein solcher Wechsel z. B. von der Haupt- auf eine Zweigniederlassung einer Bank gezogen: Filial- oder Kommanditwechsel.
Siehe auch Solawechsel
Gezogener Wechsel, bei dem der Name des Ausstellers und des Bezogenen identisch sind. Ist bei Kaufleuten gebräuchlich, die mehrere Niederlassungen unterhalten. So kann z. B. die Hauptniederlassung einen solchen Wechsel auf die Zweigniederlassung ziehen.
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