bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen Vertretern der jeweiligen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union (EU), ihrer Vorgängerin und ihrer Nachfolgerin. Durch Art. J5 §3 des Vertrages über die Europäische Union erhielt diese Form der Kooperation eine vertragliche Grundlage. Sie soll insbesondere in der Außenpolitik und im Rahmen der europäischen politischen Zusammenarbeit zum Tragen kommen. Die Troika tritt in der Regel auf Minister- und Beamtenebene (Politische Direktoren) zusammen.
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