Siehe auch: Internationales Handelsrecht; KVR
Abk. für Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.
4. 1980; Convention an International Sale of Goods (CISG). Das UN-Kaufrecht ist ein internationales Abkommen, das Regelungen für Verträge über den internationalen Warenkauf enthält. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Abkommen beigetreten. Siehe auch Handelsrecht (mit Literaturangaben).
Amtl. Kurzbez. f. Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf v. 11.04.1980; (engl.) United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG); (frz.) Convention des Nations Unies sur les Contracts de Vente Internationale des Marchandises (CVIM). Vgl. Wiener Kaufrecht. Es löst die Haager Einheitlichen Kaufrechtsabkommen ab.
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