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UN-Kaufrecht

Siehe auch: Internationales Handelsrecht; KVR

Abk. für Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wa­renkauf vom 11.
4. 1980;   Convention an International Sale of Goods (CISG). Das UN-Kaufrecht ist ein internationales Abkommen, das Regelungen für Verträge über den internationalen Warenkauf ent­hält. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Abkommen beigetreten. Siehe auch   Handelsrecht (mit Literaturangaben).

Amtl. Kurzbez. f. Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf v. 11.04.1980; (engl.) United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG); (frz.) Convention des Nations Unies sur les Contracts de Vente Internationale des Marchandises (CVIM). Vgl. Wiener Kaufrecht. Es löst die Haager Einheitlichen Kaufrechtsabkommen ab.

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