Zu dem Internationalen Handelsrecht (IHR) i.w.S. zählt man die Gesamtheit aller Nonnen, die auf internationale Handelsgeschäfte anwendbar sind. I.e.S. wird heute darunter das Privatrecht des internationalen Handelsverkehrs (Kaufvertragsrecht) verstanden, soweit es durch internationale Konventionen, Musterlösungen, einheitliche Richtlinien, internationale Handelsbräuche oder durch Vertragsmuster und allgemeine Geschäftsbedingungen vereinheitlicht ist (KVR) (vgl. Jahrmann, 1998, S. 122ff.).
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