ist eine Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW), die den Export von Waren - vorbehaltlich der «dual-use»-Problematik (Dual-Use-Waren) -für unbedenklich erklärt.
Sie wird - nur auf Antrag - vom Bundesamt für Wirtschaftschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt. Mit der U. bescheinigt das BAFA, dass die Ausfuhr der genau spezifizierten Güter gem. der geltenden Rechtslage unbedenklich ist. Da bestimmte Güter im Grenzbereich zu genehmigungspflichtigen Gütern (Dual-Use-Gütern) liegen, ist es fir Exporteure sinnvoll, schon vor Abschluss des Exportgeschäftes eine U. beim BAFA einzuholen. S. a. Ausfuhrkontrolle, Exportkontrollgremien.
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