Handelsbrauch, Verkehrssitte
Internationale Bezeichnung anerkannter und praktizierter Verhaltensweisen, die sich an einem Markt, an einer Börse, in bestimmten Handelskreisen oder im kaufmännischen Verkehr lokal oder international herausgebildet haben. Sie sind in der Regel weder gesetzlich noch vertraglich festgelegt und haben den Charakter von Gebräuchen und Gewohnheiten, die unter Kaufleuten in geschäftlichen Beziehungen praktiziert werden. Sie treten zwar hinter gesetzlichen Bestimmungen zurück, werden jedoch im Zweifel bei der Auslegung von Vereinbarungen und Verträgen von der Rechtsprechung durchaus herangezogen und anerkannt.
Eingefahrener, fester geschäftlicher oder Handelsbrauch, der nicht gesetzlich o. ä. fixiert ist, u. Usance nicht einmal geschrieben vorliegt, an den sich die einschlägig Beteiligten jedoch jederzeit und voll halten, somit auch von ihren Geschäftspartnern stets davon ausgehen können. Z.T. handelt es sich auch um von privaten u. ä. Stellen schriftlich niedergelegte Regeln, Geschäftsbedingungen, multilaterale Abmachungen usw. Usancen spielen im Bankgeschäft, an den Finanzmärkten, vor allem im internationalen Bankgeschäft, eine sehr grosse Rolle.
Handelsbrauch.
Vorhergehender Fachbegriff: US-listing | Nächster Fachbegriff: Usance-Draft
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