wichtigste Ziel- und Kontrollgrösse der Verbraucherpolitik und des Konsumerismus. Der Begriff ist sehr umstritten, da er in vielfältiger Weise interpretiert werden kann. In einem präskriptiven Sinne bezeichnet et-den Nutzen, den Grad der Bedürfnisbefriedigung der Verbraucher, in deskriptiver Sicht einfach "Anteilnahme". Er kann sich auf latente und manifeste sowie auf subjektive und objektive Interessen beziehen. Eine allgemeingültige, wissenschaftlich fundierte inhaltliche Bestimmung des Verbraucherinteresses ist wegen seines normativen Charakters nicht möglich. Verbraucherinteresse ist das, was von Politikern, Wissenschaftlern oder Verbänden für die Verbraucher als legitim und angemessen erachtet wird. Bei Befürwortern der Verbraucherpoltik besteht die Tendenz, das Verbraucherinteresse eher weit zu fassen, z. B. als Bedürfnis nach Selbstverwirklichung (Gerhard Scherhorn) (Bedürfnishierarchie).
Stellt die zentrale Orientierungsgröße für Verbraucherpolitik und Verbraucherorganisationen dar. In Verbrauckerwissen- schaft und -politik herrscht kein Konsens über den Gegenstand des Verbraucherinteresses. Schon der Verbraucherbegriff wird unterschiedlich definiert, auch wenn er häufig auf den Käufer und Verwender bzw. den Adressaten des privaten Güterangebots bezogen wird. Aussagen über die Interessen des Verbrauchers unterscheiden sich v. a. danach, ob sie deskriptiv subjektive Artikulationen der Verbraucher zusammenfassen und wiedergeben (Interesse als Anteilnahme) oder auf der Basis einer spezifischen Wertvorstellung normativ begründete Angaben darüber machen, was für den Verbraucher von Nutzen sei (Interesse als Nutzen). In wissenschaftlichen Konzeptionen der Verbraucherpolitik dominiert eine subjektunabhängige normative Ableitung des Verbraucherinteresses. Es wird aus grundlegenden Werten der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung deduziert, auf der Basis anthropologisch fundierter Bedürfniskonzepte entwickelt oder als Ergebnis ökologischer Einsichten und Notwendigkeiten interpretiert. AuchdiepraktischeVerbraucherpolitik kannund will sichnur in begrenztem Umfang auf eine mehrheitliche Interessenartikulation der Verbraucher beziehen, da die wesentlichen Verbraucherorganisationen als Fremdorganisationen nur über sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Intercssenerfassung und -aggregation verfügen. Insofern gibt es je nach normativer Basis unterschiedliche inhaltliche Bestimmungen des Verbraucherinteresses, und das jeweils vorherrschende Verständnis entsteht als Ergebnis eines Willensbildungsprozesses, an dem Politiker, Verbraucherorganisationen, Medien und Wissenschaft teilnehmen.
Literatur: Scherhorn, G., Verbraucherinteresse und Verbraucherpolitik, Göttingen 1975. Stauss, B., Verbraucherinteressen. Gegenstand, Legitimation und Organisation, Stuttgart 1980.
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