von Staat und Verbänden betriebene Politik zur Stärkung der Konsumentensouveränität. Der Konsument soll vor missbräuchlicher Ausnutzung von Marktmacht geschützt, seine möglichst freie Entscheidung gesichert und seine Interessendurchsetzung erleichtert werden. Die Instrumente der Verbraucherpolitik umfassen dabei sowohl die Wettbewerbspolitik als auch Maßnahmen des Verbraucherschutzes und insbesondere der Aufklärung.
Unter Verbraucherpolitik versteht man alle Maßnahmen, die die Interessen der Verbraucher schützen sollen. Dazu gehören insbesondere die Aufklärung und Beratung der Verbraucher. Die Verbraucherverbände können dabei die Erkenntnisse der Psychologie bzw. der Verbrauchsforschung nutzen, um eine bestimmte Reaktion bei den Verbrauchern auf bestimmte Werbemittel und auf verschiedene Verkaufsmethoden hervorzurufen.
[s.a. Konsumerismus] Die Verbraucherpolitik umfasst ein Instrumentarium, das staatliche Organe und Verbraucherorganisationen einsetzen, um die Stellung des Verbrauchers auf dem Markt gegenüber den Produzenten bzw. den Anbietern von Waren und Dienstleistungen zu verbessern, um so Informations- und Machtdefizite der Verbraucher auszugleichen. Dabei werden so genannte Dysfunktionen bekämpft, z.B. die Monopolbildung auf der Angebotsseite, die auf mangelnder Realisierung des Wettbewerbskonzeptes (Wettbewerb) beruhen. Während die Verbraucherpolitik zunächst vorwiegend wettbewerbspolitisch orientiert war und lange Zeit das Ziel der Konsumentensouveränität verfolgte, rückt das Ziel der Konsumjreiheit, als Gleichberechtigung von Verbraucher- und Produzenteninteressen in den Mittelpunkt der Verbraucherpolitik (vgl. Kroeber-Riel/ Weinberg, 1999, S. 557f.). In der Kritik an quantitativen Wachstumszielen und der verstärkten Orientierung an qualitativen Aspekten dokumentiert sich zudem eine Umorientierung der Verbraucherpolitik.
Das verbraucherpolitische Instrumentarium gliedert sich in drei Bereiche (vgl. Biervert/Monse/Rock, 1984, S. 112ff.):
- Verbraucherinformation
- Verbrauchererziehung und Verbraucherbildung
- Verbraucherschutz.
Der Instrumentalbereich Verbraucherinformation verfolgt das Ziel, das Informationsdefizit der Verbraucher zu reduzieren. Die Verbraucher sollen mit aktuellen Informationen über die Marktsituation, d.h. Preise, Qualität, Verfügbarkeit von Produkten und Leistungen, versorgt werden. Diese Informationen sollen ein Gegengewicht zur Kommunikationspolitik der Unternehmen bilden, indem sie ergänzende, richtigstellende und kritische Informationen geben. Eine solche Politik ist vorwiegend reaktiv ausgerichtet.
Ziel des Instrumentalbereichs Verbrauchererziehung und Verbraucherbildung ist es, grundlegende Kenntnisse über das Marktgeschehen, über Konsumnormen und über den Konsum als gesellschaftliches Handeln zu vermitteln; es werden die Lernziele »mündiger Verbraucher« und »Entschließungs- und Handlungsfreiheit« verfolgt. Den Verbrauchern sollen Grundkenntnisse über die wirtschaftlichen Prozesse vermittelt werden, die zu einem verstärkten Problembewusstsein und einer höheren Kritikfähigkeit gegenüber dem eigenen Konsumverhalten und dem Verhalten der Anbieter führen.
Bei dem dritten Instrumentalbereich, dem Verbraucherschutz handelt es sich um den rechtlichen Bereich der Verbraucherpolitik. In diesem Sinne wird Verbraucherschutz als rechtlicher Verbraucherschutz verstanden, der aus einem Katalog von Gesetzen und Verordnungen besteht. An der praktizierenden Verbraucherpolitik wird von vielen Seiten Kritik geübt. So werden als Kritikpunkte angeführt (vgl. Kroeber-Riel/Weinberg, 1999, S. 661ff.):
- fehlende gesellschaftliche Legitimation
- unzureichende politische Zielgewich-tung
- einseitige und unzweckmäßige Zielsetzungen
- geringe Wirksamkeit der Maßnahmen.
Zentrale Kritikpunkte sind die einseitige Ausrichtung der Verbraucherpolitik auf das rationale Kaufverhalten, die Verfolgung des Leitbildes vom souveränen Verbraucher und die unzureichende Berücksichtigung verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse. Auf der Grundlage solcher Erkenntnisse formulieren Kroeber-RielAVemberg (1999, S. 664ff.) verbraucherpolitische Ziele und Strategien:
- Unterstützung und Förderung von routinemäßigen und vereinfachten Kaufentscheidungen (Kaujentscheidungsty-pen) beim Kauf von Konsumgütern des täglichen Bedarfs und anderen Gütern, bei denen der Konsument kein Kaujrisiko wahrnimmt und ein nur geringes Informationsbedürfnis hat.
- Hinsichtlich der Käufe mit hohem wahrgenommenem Kaufrisiko und hohem Informationsbedürfnis (extensive Kaufentscheidungen) ist es das Ziel, die Kaufentscheidung zu rationalisieren, indem durch Verbraucherbildung den Verbrauchern bessere Problemlösungsprogramme (»Denkprogramme«) vermittelt und sie mit zusätzlichen Informationen versorgt werden. - Darüber hinaus sind Verbraucher vor der mampulativen Beeinflussung des Marketing zu schützen. Dabei soll nicht die manipulative Beeinflussung des Marketing generell verboten oder reglementiert, sondern deren Missbrauch verhindert werden.
Teil der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik. Sie umfasst nach Gerhard Scherhorn "alle staatlichen oder staatlich geförderten Massnahmen ..., die darauf abzielen, das Ungleichgewicht zwischen Produzenten und Konsumenten zu mildern und dem Konsumenteninteresse zu angemessener Durchsetzung zu verhelfen." Die Legitimation der institutionalisierten Verbraucherpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist bis heute umstritten. In einem marktwirtschaftlichen System, so das Hauptargument gegen verbraucherpolitische Massnahmen, sorgt der Wettbewerb für die Durchsetzung der Verbraucherinteressen. Wettbewerbspolitische Massnahmen, wie sie etwa im Kartellrecht ihren Niederschlag gefunden haben, sind so gesehen die beste "Verbraucherpolitik". Die Befürworter der Verbraucherpolitik verweisen dagegen auf den ideologischen Charakter von Konstrukten wie Konsumentensouveränität, die dem Marktmodell zugrunde liegen, und auf die Macht der Beeinflussungstechniken des modernen Marketing. Sie befürchten nicht nur ökonomische Dysfunktionen wie Kaufkraftverluste durch fehlgeleitete Kaufentscheidungen, sondern auch gesellschaftliche Fehlentwicklungen wie eine allgemeine "Hypertrophie der Bedürfnisse" (Scherhorn) und Konsumkonkurrenz. Träger der Verbraucherpolitik in der Bundesrepublik sind neben einigen staatlichen Stellen wie den Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder eine Vielzahl von sehr heterogenen Institutionen und Organisationen. Die wichtigsten sind die 1953 entstandene Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV), die Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern (seit 1958) und die 1964 errichtete Stiftung Warentest in Berlin. Sie werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Instrumente der Verbraucherpolitik sind Verbraucherinformation, Verbrauchererziehung und -bildung sowie rechtlicher Verbraucherschutz. Verbraucherinformationen, z.B. Warentestinformationen, sollen den Konsumenten bedürfnisgerechte Kaufentscheidungen ermöglichen, indem sie die Markttransparenz erhöhen. Die Verbrauchererziehung an den Schulen ist in der Bundesrepublik nur von untergeordneter Bedeutung. Sie will einen aktiven, kritischen Konsumenten fördern, der seiner Rolle als ebenbürtigem Marktpartner der Produzenten gerecht wird. Beide Instrumente orientieren sich damit am Leitbild des souveränen, rational handelnden Konsumenten des liberalen Marktmodells. Das Instrument des Verbraucherschutzes bezweckt den Schutz des Verbraucherinteresses mit den Mitteln der Rechtsordnung. Zum Verbraucherschutz gehört eine kaum übersehbare Fülle von Gesetzen und Verordnungen. Die Spannweite reicht von eher indirekt wirkenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften wie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen über Gesetze wie das zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zu produktspezifischen Vorschriften wie dem Reinheitsgebot für Bier. Literatur: Kuhlmann, E., Verbraucherpolitik. Grundzüge ihrer Theorie und Praxis, München 1990. Scherhorn, G., Verbraucherinteresse und Verbraucherpolitik, Göttingen 1975. Biervert, B.IFischer-Winkelmann, W.IRock, R., Grundlagen der Verbraucherpolitik, Reinbek bei Hamburg 1977.
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