Differenz zwischen Soll- und Ist- Energiekosten, die nur für Kostenstellen mit Energiezähler ermittelt werden kann. Da im allgemeinen nicht alle Kostenstellen über Zähler verfügen, entsteht in der energieerzeugenden Kostenstelle eine Differenz von Istkosten und in der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung gutgeschriebenen Sollkosten. In der flexiblen Plankostenrechnung muß die Verbrauchsabweichung der Energiekosten in Beschäftigungsund Verbrauchsabweichung aufgespalten werden; nur für die Verbrauchsabweichung ist der Leiter der Kostenstelle Energieerzeugung verantwortlich (Verantwortlichkeit für Abweichungen). Wird die Energie nicht selbst erzeugt, so ist insbesondere darauf zu achten, daß alle Kostenstellen so weit wie möglich günstige Nachttarife usw. ausnutzen.
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