Ein Ziel der Plankostenrechnung ist die Kostenkontrolle. Dazu bedient sie sich des Vergleichs von Plankosten bzw. Sollkosten und Istkosten. Vgl. Soll-IstVergleich. Im Soll-Ist-Vergleich sind zweckmäßig abgegrenzte Verantwortungsbereiche (= Kostenstellen) zu bilden. Nach einer Kostendurchsprache können die Verantwortlichen für Abweichungen zur Rechenschaft gezogen bzw. prämiiert werden (Prämiierung von Planabweichungen). In der Abweichungsanalyse werden die Abweichungen nach ihrer Ursache (+ »Zuordnungsprinzip der Abweichung«) gesondert ausgewiesen. Für die verschiedenen Abweichungsarten sind verantwortlich:
1. Beschäftigungsabweichung: Im Rahmen externer und interner Daten des Betriebs können die Betriebsleitung und die Geschäftsleitung den Absatz beeinflussen, z.B. indem sie einen geeigneten Absatzplan durchführen. Eine Kontrolle dieser Instanzen mit der Plankostenrechnung ist jedoch unüblich, vielmehr werden sie an ihrem Beitrag zu einem Bestandteil des + Zielsystems gemessen, in dem der Absatz nur in einem oder mehreren Teilzielen enthalten ist.
2. Preisabweichungen
a) Betriebe mit eigener Einkaufsabteilung können deren Leiter für Preisabweichungen verantwortlich machen, die über die Änderung des Niveaus der Marktpreise (Preisindex) hinausgehen. Oft können nämlich die Angebotspreise der Lieferanten im Verhandlungsprozeß gesenkt werden. Besonders bei oszillierenden Marktpreisen spielt der Zeitpunkt des Einkaufs eine große Rolle, auch wenn die Vorteile, die z.B. die Ausnutzung von y Mengenrabatten bietet, oft durch Lager- und Zinskosten kompensiert werden (optimale Bestellmenge).Die Kostenstellenleiter der Fertigungskostenstellen sollen stets die kostengünstigste Produktionsfaktorenkombination (Minimalkostenkombination) wählen. Werden zu teure Rohstoffe oder Arbeitskräfte eingesetzt, so haben sie das u.U. zu vertreten (Lohnabweichungen).
c) Tarifabweichungen können im allgemeinen vom Betrieb nicht verantwortet werden.
3. Verbrauchsabweichungen: Sofern Verbrauchsabweichungen Ausdruck
geringer Produktivität sind, müssen sie von den Leitern der Fertigungskostenstellen verantwortet werden. Solche Verbrauchsabweichungen sind aber oft schwer von den speziellen Abweichungen zu trennen, die teilweise nicht in den Kostenstellen verursacht bzw. von ihren Leitern vertreten werden (vgl. Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter). Verbrauchsabweichungen können Grundlage für die »Prämiierung von Planabweichungen« bilden. Wegen der Interdependenz der Abweichungen (Abweichungen zweiten Grades) ist eine genaue Abgrenzung der Verantwortlichkeit oft schwer. Dennoch sind Abweichungen ein relativ guter Leistungsnachweis.
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