die Abweichung der tatsächlichen von den geplanten Tarifen (Tariflohn, Tarifgehalt), meist Folge einer unerwarteten Lohnerhöhung. Nicht zu verwechseln mit der dispositionsbedingten Lohnabweichung. Eine Tarifabweichung kann zur Planungsüberholung zwingen, wird aber oft anders behandelt. Änderung der gesetzlichen Soziallohnrate gehört auch zu den Tarifabweichungen. Berechnung (analog bei den Gehältern):
1. Doppelte Bruttolohnabrechnung.
Die Bruttolohnabrechnung wird einmal zu geplanten, ein zweites Mal zu tatsächlichen Sätzen vollzogen. Die Istlohnkosten werden dem Tarifdifferenzkonto belastet, die geplanten Lohnkosten ihm gutgeschrieben. Der Saldo gibt die Tarifabweichung an. Diese sehr genaue Methode ist zumeist zu aufwendig, als daß sie durchgeführt werden könnte.
2. Lohnerhöhungsfaktor.
Statt dessen kann man auch die Istlohnkosten jeder Kostenstelle durch einen Lohnerhöhungsfaktor dividieren. Die Tarifabweichung kann entweder in der Kostenträgererfolgsrechnung anteilig den Kostenträgern belastet oder direkt auf ein Betriebsergebniskonto übernommen werden. Diese Methode ist relativ einfach und wird häufig verwendet.
3. Effektivbelastung.
Belastet man die ’ Kostenstellen mit den Ist-Lohnkosten, so muß die Tarifabweichung in der Abweichungsanalyse abgespalten werden. Die dabei entstehenden Probleme lassen diese Methode unzweckmäßig erscheinen.
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