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Lohnerhöhung

sind eine positive Veränderung des Preises für den Produktionsfaktor Arbeit. Obwohl die Lohn- und Gehaltshöhe durch Tarifvertrag und Arbeitsmarktsituation exogen bestimmte Größen sind, werden bei konstantem Lohn- und Gehaltsniveau gleiche Arbeitsleistungen häufig unterschiedlich vergütet. Die Ursache dafür sind Mehrarbeitszuschläge und die Personenbezogenheit der Löhne und Gehälter, d.h., die Abhängigkeit der Lohnhöhe von Eigenschaften der Arbeitnehmer wie Alter, Geschlecht, Betriebszugehörigkeit und Art der Ausbildung. Somit kommen als Ursachen für Lohnerhöhungen folgende Faktoren in Betracht:

1. Tarifliche Lohnerhöhungen als exogener Faktor

2. Betriebsindividuelle, außertarifliche Lohnerhöhungen

3. Mehrarbeitszuschläge

4. Veränderung der Personalstruktur (kann langfristig durch die Personalbezogenheit der Löhne zu einer Lohnerhöhung führen).

Da die Personalbezogenheit erst langfristig wirken kann und die Mehrarbeitszuschläge als von der Beschäftigung abhängig in der Kostenplanung ihren Niederschlag finden, bedürfen nur die außertariflichen und tariflichen Lohnerhöhungen einer Erläuterung:

1. Die außertariflichen Lohnerhöhungen müssen von den Kostenstellenleitern befürwortet werden, daher erscheint es richtig, diese Lohnerhöhungen im Soll st-Vergleich voll zur Wirkung gelangen zu lassen.

2. Ist bei der Durchführung der Kostenplanung eine Tariferhöhung nicht erkennbar, dann werden die geltenden Tarife als Plantarif übernommen. Andernfalls muß eine wahrscheinliche Erhöhung geschätzt werden. Tritt während der Planungsperiode eine nicht eingeplante Lohnerhöhung ein, dann sind folgende Maßnahmen möglich:

a) Planungsüberholung

b) Doppelte Bruttolohn- bzw. Gehaltsabrechnung

c) Division der neuen Bruttolohn-summe durch einen Lohnerhöhungsfaktor. Man erhält die Bruttolohnbelastung einer Kostenstelle ohne Lohnerhöhung, der Differenzbetrag ist gleich die Tarifabweichung.

d) Belastung der Kostenstellen mit den neuen Bruttolöhnen ohne Berücksichtigung der Lohnerhöhung. Nachteilig ist, daß dann in den Verbrauchsabweichungen Tarifabweichungen enthalten sind.

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