ist ein Verfahren zur Eliminierung nicht eingeplanter Tariferhöhungen während der Planungsperiode. Die Bruttolohnabrechnung (ebenso die Bruttogehaltsabrechnung) wird einmal nach den bisher geltenden Tarifsätzen und zusätzlich nach den neuen Sätzen durchgeführt. Einem Tarifdifferenzkonto wird die Bruttolohn-summe (Bruttogehaltssumme) mit den erhöhten Sätzen belastet und nach den bisherigen Sätzen gutgeschrieben, so daß der Saldo des Tarifdifferenzkontos die Bruttolohnmehrkosten durch die Erhöhung ausweist. Auf die Kostenstellen werden die Bruttolöhne nach den alten Sätzen weiterverrechnet. Die doppelte Bruttolohnabrechnung weist eine hohe Genauigkeit auf. Sie führt aber zu einer Verdoppelung des Arbeitsaufwandes der Abrechnung. Außerdem verliert die Kostenträgerrechnung aufgrund der Isolierung der Tariferhöhung an Aktualität.
Weitere Methoden zur Erfassung nicht eingeplanter Tariferhöhungen:
1. Sofortige Planungsüberholung; führt zu erheblicher Rechenarbeit.
2. Die Differenz zwischen der effektiven (nach neuen Sätzen abgerechneten) Bruttolohnsumme und der fiktiven Bruttolohnhöhe ohne Tariferhöhung wird als Tarifabweichung auf das Betriebsergebniskonto übernommen. Sie kann auch, wenn erforderlich, auf die Kostenträger nachträglich anteilig zum Zwecke einer genauen Erfolgsanalyse verrechnet werden. ( Abweichungsverteilung).
Vorhergehender Fachbegriff: Doppelte Bruttogehaltsabrechnung | Nächster Fachbegriff: doppelte Buchführung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|