Werden die Steuerquellen im Rahmen des Finanzausgleichs nach dem Verbundsystem auf die verschiedenen Gebietskörperschaften verteilt, so werden die Steuern von einer Ebene erhoben, und die übrigen partizipieren nach einer im voraus festgelegten, meist gesetzlich fixierten Quote am Ertrag. Je nachdem, ob sich diese Beteiligung nur auf einzelne Steuerarten oder aber auf sämtliche Steuern bezieht, wird noch zwischen Einzelverbund- und Gesamtverbundsystem unterschieden. Die entscheidenden Probleme des Verbundsystems liegen in der Festlegung und den u. U. notwendigen Änderungen der Beteiligungsquoten sowie — beim Einzelverbundsystem — in der Entscheidung über die in den. Verbund einzubeziehenden Steuerarten (Finanzausgleich in der Bundesrepublik).
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