Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Verdichtungsraum

eine der Raumkategorien, die im Raumordnungsgesetz (Raumordnungspolitk) mit besonderen Zielvorstellungen angesprochen werden. Entsprechend einer Entschliessung der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) von 1968 wird ein Verdichtungsraum nach folgenden Kriterien abgegrenzt: ·    Einwohner-Arbeitsplatzdichte (Summe der Einwohner und Beschäftigten in nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten) höher als 1250/km2, ·    angrenzende Gemeinden mit überdurchschnittlichem Bevölkerungswachstum, ·    Gesamtraum mit mehr als 150000 Einwohnern, ·    Bevölkerungsdichte höher als 1000 Einwohner/km2. Im Jahre 1982 gab es in der Bundesrepublik Deutschland nach dieser Abgrenzung 24 Verdichtungsräume (Raumordnungsbericht 1982).

Vorhergehender Fachbegriff: Verdecktes Stammkapital | Nächster Fachbegriff: Verdienstausfallversicherung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Produkteinteilung | Londoner Club | Konzernprüfungsbericht

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon